Die Wahlen der Elternvertreter

Jedes Jahr zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern der Schüler ihre Vertreter für den Conseil d'Ecole* (Volksschulrat für den Kindergarten und die Volksschule)  und den Conseil d'Etablissement** (Schulrat). Ihre Aufgaben werden in der Mitte dieser Seite näher erläutert. 


Warum muss man wählen?

  • um den Eltern, die Ihre Interessen vertreten und sich ehrenamtlich in der Vereinigung engagieren, ein repräsentatives Gewicht zu verleihen.
  • um ihr Engagement und ihre Aktionen zu unterstützen
  • um Ihr Interesse an dem, was am LFV geschieht, zu zeigen.

 

Es ist unerlässlich, der Direktion und den Mitarbeitern des Lycée Français zu zeigen, dass das, was dort geschieht, uns Eltern interessiert, dass wir am Leben des LFV teilnehmen und mitreden wollen.

 

Es ist wichtig, dass ALLE Eltern abstimmen, denn jede Stimme zählt! 

 1 Elternteil = 1 Stimme / 2 Eltern = 2 Stimmen 

 

Welche Eltern werden Sie in diesem Jahr in der APE vertreten?

Conseil d'ecole

Conseil d'établissement



Neben der Teilnahme an Ratsversammlungen besteht die Rolle der Elternvertreter darin, die Beziehungen zwischen den Eltern und dem Personal zu erleichtern.

 

Sie können bei der Schulleitung vorstellig werden, um ein bestimmtes Problem anzusprechen oder auf Wunsch eines oder mehrerer betroffener Elternteile zu vermitteln.

Warum sollten Sie für die APE stimmen?

Die APE bedeutet

EINE STÄNDIGE KOMMUNIKATION MIT DER SCHULLEITUNG UND DEM PÄDAGOGISCHEN TEAM.

KONKRETE AKTIONEN FÜR IHRE KINDER UND FÜR SIE.

 

entdecken Sie hier unser Glaubensbekenntnis

 

und um alles zu erfahren, was wir tun, klicken Sie hier


Wozu dienen diese Räte?

Kurz gesagt: Der Conseil d'Ecole verabschiedet das Schulprojekt, beschließt die Schulordnung und nimmt Stellung zu allen Fragen, die den Betrieb der Schule betreffen.

Die Eltern haben 15 Sitze

Der Conseil d'Etablissement ist ein Gremium, das sich mit allen Fragen des pädagogischen und materiellen Lebens der Schule befasst.

Die Eltern haben 55 Sitze

Um mehr zu erfahren


Wer wählt?

 Jeder Elternteil ist wahlberechtigt und wählbar, sofern er Inhaber der elterlichen Sorge ist. Er hat bei der Wahl der Elternvertreter im Conseil d'Etablissement nur eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Kinder, die in der Einrichtung eingeschrieben sind.

 

Wenn er ein Kind in der Grundschule hat, hat er auch eine Stimme bei den Wahlen zum Conseil d'Ecole.

Die Wahl ist persönlich (ohne Vollmacht) und geheim.

Die Wahl wird elektronisch durchgeführt. Die Schule übermittelt den Eltern vor der Wahl per E-Mail alle notwendigen Informationen.